Unter sozialer Rehabilitation verstehen wir Leistungen, die über die medizinischen und beruflichen Maßnahmen hinaus geeignet sind, um den Versicherten wieder in die Gesellschaft einzugliedern. Das sind u.a. Darlehen zur Adaptierung der Wohnung oder zur Anschaffung eines geeigneten PKW, Gewährung von Zuschüssen zu den Kosten für die Erlangung des Führerscheines oder Förderungen von Einrichtungen (z.B. Behindertensport).
In der Regel ist auch für Maßnahmen der sozialen Rehabilitation ein Antrag zu stellen.
Zuletzt aktualisiert am 07. Mai 2015