Die Beziehungen zwischen den Krankenversicherungsträgern und den freiberuflich tätigen ÄrztInnen, Gruppenpraxen, Primärversorgungseinheiten, ZahnärztInnen und klinischen PsychologInnen werden durch sogenannte Gesamtverträge geregelt.
Die Ärzte- und Gruppenpraxen-Gesamtverträge werden von den Krankenversicherungsträgern für ihren Bereich mit der Österreichischen Ärztekammer abgeschlossen.
Bundesweite Gesamtverträge, die für alle Krankenversichersicherungsträger gelten (etwa über Primärversorgungseinheiten, die Vorsorgeuntersuchungen und den Mutter-Kind-Pass) werden vom Dachverband mit der Österreichischen Ärztekammer abgeschlossen.
Die bisher für die Gebietskrankenkassen abgeschlossenen Ärzte- und Gruppenpraxen-Gesamtverträge bleiben bis zum Abschluss eines bundesweiten Gesamtvertrages durch die Österreichische Gesundheitskasse weiterhin gültig.
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Zuletzt aktualisiert am 14. November 2020