Seit 01.01.2020 ist auf allen neu ausgegebenen oder ausgetauschten e-cards für Personen ab 14 Jahren ein Lichtbild angebracht.
Die Fotos der Karteninhaber werden der Sozialversicherung von verschiedenen Behörden zur Verfügung gestellt. Falls kein Foto vorliegen sollte muss ein Foto zur Verfügung gestellt werden, das den Passbildkriterien entspricht.
Informationen zum Thema bietet die Website www.chipkarte.at/foto
Zuletzt aktualisiert am 05. Dezember 2019