In der Praxis wird ein wesentlicher Teil der Aufgaben der Konferenz der Sozialversicherungsträger an das Büro des Dachverbandes delegiert.
Verkürzt dargestellt sind das:
- Laufende Verwaltungsgeschäfte bis zu einem Schwellenwert (für das Jahr 2019: 216.000 Euro),
- Nachschaffungen und Vergabe notwendiger wiederkehrender Aufträge für den laufenden Betrieb,
- Personalangelegenheiten (Ausnahmen für bestimmte leitende Funktionen und Abschluss von Betriebsvereinbarungen),
- Verfahren bei Gerichten und Verwaltungsbehörden,
- Abgabe von Stellungnahmen in Begutachtungsverfahren,
- Vertretung des Dachverbandes nach außen (Ausnahme: Angelegenheit bedarf der Beschlussfassung der Konferenz oder der Hauptversammlung),
- Änderungen des Erstattungskodex und Vereinbarungen zu Medikamentenpreisen (§ 351c Abs. 10-13 ASVG),
- Verwaltung der Finanzen des Dachverbandes und der Fonds im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden der Konferenz und dessen StellvertreterIn,
- Vergabe von Zeichnungsberechtigungen, Aufträge zur Einschautätigkeit der Innenrevision.
An der Spitze des Büros des Dachverbandes stehen laut Gesetz ein Büroleiter sowie ein Büroleiter-Stellvertreter, die Funktionsperiode beträgt vier Jahre. Seit 1. Juli 2023 fungieren Mag. Jan Pazourek als Büroleiter und Mag. Dr. Alexander Burz als Büroleiter-Stellvertreter.
Mag. Jan Pazourek (Büroleiter)
Mag. Dr. Alexander Burz (Büroleiter-Stellvertreter)
Zuletzt aktualisiert am 21. Juli 2023