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Lehner: E-Card bietet europaweiten Versicherungsschutz

Credit: Dachverband der Sozialversicherungsträger / SVC / Foto Wilke

„Der Sommer 2020 steht zwar im Zeichen von 'Urlaub in Österreich'. Wer dennoch ins europäische Ausland fährt, ist in fast allen Ländern mit der E-Card krankenversichert und kann so rasch, unkompliziert und ohne zusätzliche Kosten medizinische Behandlung in öffentlichen Spitälern und bei Vertragsärzten erhalten“, erläutert Peter Lehner, Co-Vorsitzender der Konferenz der Sozialversicherungsträger. Die E-Card ist gleichzeitig die Europäische Krankenversicherungskarte, die in der gesamten EU, im EWR-Raum, der Schweiz, Nordmazedonien, Montenegro, Serbien und Bosnien-Herzegowina gilt. „Aufgrund internationaler Vereinbarungen sind Vertragsärzte und Vertragskrankenanstalten in diesen Ländern verpflichtet, die europäische Krankenversicherungskarte zu akzeptieren und Versicherte von ÖGK, SVS und BVAEB wie einen nationalen Patienten zu behandeln“, betont Lehner.

 

„Im Akutfall im Ausland gilt es die E-Card umgehend vorzuweisen, um so rasch wie möglich den Versicherungsschutz abzuklären. Bei Ärzten und Spitälern, die keinen Vertrag mit der Sozialversicherung des Aufenthaltsstaates haben, muss der Patient so wie bei einem Wahlarzt oder in einem Privatspital in Österreich die Rechnung im ersten Schritt selbst bezahlen und mit einer detaillierten Aufstellung danach in Österreich um Kostenvergütung ansuchen“, erläutert Lehner. Um die europäische Krankenversicherungskarte im Ausland nutzen zu können, müssen die Datenfelder auf der Rückseite der E-Card vollständig ausgefüllt sein. Sind die Datenfelder mit Sternchen befüllt, gilt sie nicht als Anspruchsnachweis. Sollte dennoch ein Auslandsversicherungsanspruch bestehen, kann beim zuständigen Krankenversicherungsträger eine Bescheinigung als provisorischer Ersatz für die europäische Krankenversicherungskarte beantragt werden.

 

Mehr Infos unter: Europäische Krankenversicherungskarte

Zuletzt aktualisiert am 02. Juli 2020